Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung wird in Vollzeitform durchgeführt und erstreckt sich über drei Jahre. In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit verlängert werden. Die Skizze 1 gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Ausbildungsbestandteile und die zeitliche Verteilung über die drei Jahre. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst ein Jahr und wird mit einem Gruppenprüfungsgespräch abgeschlossen. Dieses Gespräch ist die Voraussetzung für die Durchführung von Ausbildungstherapien unter Supervision in der Institutsambulanz. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst zwei Jahre und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst vier Schwerpunkte.
- Praktische Tätigkeit
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung unter Supervision
- Selbsterfahrung
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik erstreckt sich über mindestens 1200 Stunden in mindestens einem Jahr. Diese Tätigkeit erfolgt in einer Kooperationseinrichtung, die entweder nach dem ärztlichen Weiterbildungsrecht zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugelassen ist oder als gleichwertige Einrichtung vom Landesprüfungsamt für Heilberufe zugelassen wurde. Während der praktischen Tätigkeit sind die AusbildungsteilnehmerInnen an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt. Der zweite Teil der praktischen Tätigkeit umfasst weitere 600 Stunden in mindestens sechs Monaten. Diese können in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, in der Praxis eines Arztes oder in der Praxis eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolviert werden.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden. Die konkreten Ausbildungsinhalte bauen auf der Rahmenausbildungs- und Prüfungsverordnung und auf dem Rahmencurriculum des DVT auf. Die Ausbildungsinhalte sind im Curriculum aufgeführt. Das Curriculum wird in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsausschuss und den Dozenten dem neusten Stand der Forschung angepasst und mit dem Wissenschaftlichen Beirat abgesprochen. Die TeilnehmerInnen erhalten für jedes Ausbildungsjahr ein Veranstaltungsprogramm in dem Seminarinhalt, Termine und Dozenten mitgeteilt werden. In diesen Seminaren bildet die Vermittlung der Theorie auf dem neusten Stand der Wissenschaft die Grundlage für das Einüben anwendbarer Fertigkeiten. Übungen in Kleingruppen ermöglichen die Anwendung von Interventionstechniken in Rollenspielen und das Einbringen eigener Fälle zu den Seminarinhalten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird vom Dozenten im Testatheft des Teilnehmers bestätigt und kann nur in Verbindung mit der Unterschrift auf den Anwesenheitslisten anerkannt werden. Die Ausbildungskandidaten/-kandidatinnen werden gebeten, die Qualität der einzelnen Workshops über Rückmeldungsbögen einzuschätzen, um so eine fortlaufende Qualitätskontrolle zu gewährleisten.
Für die Ausbildungskandidaten mit Grundberuf Pädagogen wird zusätzlich zu den 600 Stunden Theorie 50 Unterrichtseinheiten vertiefende Ausbildung in Psychodiagnostik, Psychiatrie, Psychopathologie, klinischer Psychologie, Entwicklungspsychologie angeboten. Dieses Pädagogen-Tutorium wird einmal im Monat mit 4 Unterrichtseinheiten angeboten und ist im Rahmen der Ausbildung für die Pädagogen verpflichtend.
Zur Prüfungsanmeldung müssen die Pädagogen 50 Unterrichtseinheiten Teilnahme am Pädagogen-Tutorium nachweisen.
Praktische Ausbildung unter Supervision
Nach Beendigung der 1800 Stunden praktischer Tätigkeit beginnen die Ausbildungskandidaten mit der Durchführung von Therapien mit Kindern, Jugendlichen und Familien unter Supervision. Es werden mindestens sechs verhaltenstherapeutische Krankenbehandlungen unter Supervision mit mindestens 600 antragspflichtigen Behandlungsstunden durchgeführt und gemäß den Richtlinien für die Falldarstellungen dokumentiert. Die Therapien unter Supervision werden in den Räumen der Institutsambulanz in der Bohmter Straße 5 durchgeführt. Die Supervision umfasst 100 Stunden in der Gruppe mit maximal vier TeilnehmerInnen. Die Einzelsupervision umfasst 50 Stunden. Die Gesamtstundenzahl verteilt sich in gleichen Teilen auf 3 Supervisorinnen/Supervisoren. Grundlage für die Supervision sind Video- und Tonbandaufzeichnungen der durchgeführten Therapien. Die Institutsambulanz der AKJP umfasst 16 Behandlungsräume. Eine ausführliche Bücherei mit über 2500 aktuellen Fachbüchern sowie eine ausführliche Testothek mit über 150 Tests und Fragebögen stehen den Ausbildungskandidaten für die Arbeit zur Verfügung.
Der Fachausschuß der AKJP tagt zweimal im Jahr und entscheidet über das Curriculum, zusätzliche Ausbildungsschwerpunkte und tauscht sich über die Erfahrungen in der Ausbildung der einzelnen Kurse und der einzelnen Ausbildungskandidaten aus. Dieser Austausch dient der Optimierung der Ausbildung und wird im Gespräch an einzelne Ausbildungskandidaten rückgekoppelt.
Die minimalen Kosten für die Supervision betragen 7125,-- €, wenn die Gruppensupervision in Vierergruppen absolviert wird.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns in der Gruppe. Die vielfältigen Aspekte, die zur Therapeuten- und Klientenrolle gehören, die die eigene Lebensgeschichte der AusbildungskandidatInnen berühren, mögliche Schwierigkeiten in der Arbeit mit schwierigen Klienten, therapeutischen Fertigkeiten im Umgang mit Eltern und Kindern, Inkongruenzen zwischen Handlungsmotivation und Konsequenzen des Handelns sind Themen der Selbsterfahrung. Aus den Lernerfahrungen resultierende Veränderungen sollen in Form eines Selbstmodifikationsprogramms von den AusbildungskandidatInnen durchgeführt werden. Der Selbsterfahrungsleiter erhält von jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin eine Darstellung des individuellen Selbsterfahrungsprozesses. Ab Kurs 10.9 werden 10 Stunden als Einzelselbsterfahrung verbindlich gefordert. Das zweite SE Wochende dauert drei Tage und wird in einer Bildungsstätte durchgeführt. Es gibt dann insgesamt 5 Selbsterfahrungswochenenden und 10 Stunden Einzelselbsterfahrung. Die Ausbildungskosten erhöhen sich dadurch nicht. Das Institut übernimmt diese Kosten.
Ausbildungsübersicht
Jahr 0 | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | ||||
Aufnahme- gespräch Zulassung zur Ausbildung |
600 Std. Theorie
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Zulassung zur Ausbildung Prüfung 120 Min. schriftlich 30 Min. Einzelpüfung mündlich
120 Min. |
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120 Std. Selbsterfahrung
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1200 Std. Kinder u. Jugendl.-Psychol. Praktikum
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600 Std. Psycho-somatische Klinik oder Praxis
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Mindestens 10 Fälle mit mindestens 600 Std. Therapie unter Supervision
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Zwischenprüfung
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100 Std. Gruppensupervision
50 Stunden Einzelsupervision |
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600 Std. Eigenstudium
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600 Std. Vor- und Nachbereitung der Therapien
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Fakultative Kleingruppen
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Skizze 1
Ausbilder
Die AusbilderInnen der AKJP sind ausgewiesene Experten in den von ihnen angebotenen Themen, ausgewiesen durch eigene Forschung, durch eigene Praxiserfahrung, durch langjährige Erfahrung mit bestimmten Behandlungsschwerpunkten oder Behandlungsmethoden. Die didaktische und inhaltliche Qualität des Lehrangebotes wird vom Institut nach jeder Veranstaltung durch einen Teilnehmerfragebogen erhoben. Die Ergebnisse werden ausgewertet und dem Dozenten rückgemeldet. Diese kontinuierliche Qualitätssicherung dient zur Optimierung der Ausbildungsqualität. Der Leiter der Selbsterfahrungsgruppe hat die Supervisorenqualifikation, hat langjährige Erfahrung in der Krankenbehandlung und ebenfalls langjährige Erfahrung in der psychotherapeutischen Ausbildung. Dipl. Psych. Manfred Kemper ist z. Zt. Selbsterfahrungsleiter. Die Supervision wird von Supervisoren des Instituts durchgeführt, die über eine langjährige psychotherapeutische Tätigkeit in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie über eine langjährige Lehrtätigkeit an einem anerkannten Institut oder einer Universität verfügen. In der Regel haben sie eine Supervisorenausbildung die den Rahmenbedingungen der DVT Supervisorenkonferenz entspricht.
Ausbildungsort
In der Regel finden die Theorieseminare, die Selbsterfahrung und die Supervision in den Räumen des Instituts in der Bohmter Straße 1 und in der Bohmter Straße 5 in 49074 Osnabrück statt. Blockveranstaltungen können in Tagungshäusern im weiteren Umkreis stattfinden.
Veranstaltungszeiten- und formen
Die Seminare finden mit maximal 16 TeilnehmerInnen statt, die Supervision mit maximal vier TeilnehmerInnen. Aus Gründen des höheren Lernerfolgs verzichten wir auf Vorlesungen und führen alle Theorieveranstaltungen in Seminarform durch. Ab dem Kurs 27.26 der im Mai 2026 beginnt gelten folgende Preise
Anmeldegebühr Prüfgebühr |
100,-- € 400,-- € |
Theoretischer Unterricht | 15,-- € pro Unterrichtseinheit |
Selbsterfahrung |
25,-- € pro Unterrichtseinheit in der Gruppe (110 Std). 100 € Std Einzelselbsterfahrung (10 Std)
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Supervision |
100 -- € pro Unterrichtseinheit |
110 Stunden Selbsterfahrung werden in der Gruppe durchgeführt. 10 Stunden Selbsterfahrung sind Einzelselbsterfahrung pro Std 100 Euro.
Die monatlichen Kosten für die dreijährige Vollzeitausbildung betragen 354,-- €. Darin sind 600 Theoriestunden und 110 Std Gruppenselbsterfahrung plus 10 Std. Einzelselbsterfahrung sowie alle Unterrichtsmaterialien enthalten. (Mit Pädagogentutorium beträgt die monatliche Rate 375 €) Den Kosten stehen mögliche Einnahmen aus der Durchführung der Ausbildungstherapien gegenüber. Die Einnahmen der Ausbildungstherapien schwanken je nach Verträgen mit den Krankenkassen. Zur Zeit beträgt das Stundenhonora 50,00 € in der Institutsambulanz Boh. Str. 5 Bei 700 Std. Tätigkeit in der Ambulanz sind das 35000 Euro Honorar.
Die obengenannten Preise gelten ab dem Ausbildungskurs 27.26 Für die Teilnehmer des Kurses 27.26 der im Mai 2026 beginnt, kostet die Ausbildung 20750 Euro.
Das Pädagogentutorium, welches für Ausbildungsteilnehmer mit der pädagogischen Grundausbildung verpflichtend ist, kostet zusätzlich 750 Euro.(21500)
Bewerbung und Aufnahmeverfahren
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist
- eine schriftliche Begründung des Aufnahmeantrags
- die Vorlage eines tabellarischen Lebenslaufs mit Lichtbild
- der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium in Diplom-Psychologie mit Schwerpunkt klinischer Psychologie, Diplom-Pädagogik, Diplom-Sozialpädagogik, Diplom-Heilpädagogik, Lehramt Primarstufe.
Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag wird jeweils für ein Weiterbildungsjahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Bei Beendigung der Ausbildung nach 3 Jahren erübrigt sich eine Kündigung.
Staatliche Prüfung
Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten werden durch die staatliche Prüfung geregelt. Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeschlossen. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Diese können unter folgenden Voraussetzungen abgelegt werden:
- Vorlage der Geburtsurkunde
- Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie oder Pädagogik oder Sozialpädagogik oder Lehramt Primarstufe.
- Mindestens 600 Stunden Theorie.
- 120 Stunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einschließlich Selbstmodifikationsprogramm.
- Dokumentation von 6 Patientenbehandlungen, von denen 2 als Prüfungsfälle geeignet sind, mit insgesamt mindestens 600 Stunden durchgeführter Behandlung.
- 50 Stunden Einzel- und 100 Stunden Gruppensupervision.
- Insgesamt 4200 Ausbildungsstunden.
Die schriftliche Arbeit dauert 120 Minuten und bezieht sich auf die 200 Stunden Grundlagenausbildung bzw. auf den Gegenstandskatalog für die Ausbildung. Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt der Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert über 30 Minuten. Hier wird im Wesentlichen eine Falldokumentation Gegenstand des Prüfungsgesprächs sein. Der zweite Abschnitt der Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 4 Teilnehmern durchgeführt, dauert 120 Minuten. Wesentlicher Prüfungsgegenstand sind alle Themen der vertieften verhaltenstherapeutischen Ausbildung.
Antrag auf Approbation Die Approbation wird bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Dem Antrag sind beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Amtliches Führungszeugnis
- Ausschlusserklärung in Bezug auf Ermittlung bzw. Strafverfahren
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
- Zeugnis über die bestandene staatliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie Ausbildung stehen folgende Hilfen zur Verfügung:
- Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Zuständig sind die kommunalen Bafög-Ämter
- Beantragung eines Bildungskredites beim Bundesverwaltungsamt (http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html)
- Finanzierung der Ausbildung über einen Kredit bei der Apotheker- und Ärztebank.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert jetzt direkt auch die Ausbildung zum KJP als Studienkredit. In der Vergangenheit ging das nur über die Hausbanken vor Ort. Jetzt können sie sich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Internet informieren.
Weiterbildung
Für die bereits approbierten Kolleginnen und Kollegen im regionalen und überregionalen Bereich bieten wir regelmäßige Veranstaltungen zur Fortbildung an. Die Weiterbildungen sind von der Niedersächsischen Psychotherapeutenkammer für Psychotherapie anerkannt. Für eine Weiterbildung von 45 Minuten gibt es einen Ausbildungspunkt. Im Herbst 2020 bieten wir wieder ein 50 Std. Curriculum an zum Erwerb der Fachkunde Gruppenkinderverhaltenstherapie für KJP und PP.(Sozialrechtliche Abrechnungsgenehmigung für Kindergruppen VT)
Mit der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapeuten haben Sie beste Voraussetzungen für die Fortbildung zum Asthma- bzw. Neurodermitistrainer. Im Disease-Management Asthma gibt es inhaltlich und finanziell attraktive neue Tätigkeitsfelder für KJP.
Zur Qualifikation in Gruppentherapie
Alle Ausbildungskandidatinnen und Kandidaten können im Rahmen der dreijährigen Vollzeitausbildung zum Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapeuten die theoretischen Kenntnisse und die Selbsterfahrung für den Bereich Gruppentherapie erwerben. Voraussetzung sind 48 Theoriestunden in Kinder- und Jugendlichen Gruppenverhaltenstherapie, 60 Doppelstunden durchgeführte Gruppentherpie unter Supervision und 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppenverhaltenstherapie.
- Liste der Supervisoren
- Liste der Referenten
- Liste der ehemaligen Ausbildungskandidaten, die approbiert sind (freiwillig)
- Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung am AKJP haben, dürfen Sie sich gern bei den ehemaligen, jetzt approbierten, Ausbildungskandidaten über die Ausbildungszufriedenheit informieren.
- AKJP Aufnahmeantrag (PDF / HTML)
- AKJP Anmeldeformular 200h Curriculum (PDF / HTML)